Vermieter
Ferienwohnung „Erhol Dich Gut“
Daniela und Frank Neumann
Friedrichstr.3
65624 Altendiez
Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Beherbergungsvertrag / Buchung / Reservierung
Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes mündlich, schriftlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (E-Mail, Telefax) bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
Mit schriftlicher und/oder mündlicher Buchungsbestätigung und Antragsannahme durch den Vermieter (per Telefon, E-Mail,Telefax oder postalisch), ist der Beherbergungsvertrag verbindlich. Der Gast und der Vermieter sind dann an die Einhaltung des Beherbergungsvertrages und der Regeln zur Nutzung der Ferienwohnung gebunden.
Des weiteren wird mit Buchungsbestätigung und Antragsannahme eine pauschale Anzahlung von maximal einer Tagesmiete erhoben. Diese ist umgehend zu entrichten. Der restliche Reisepreis ist 14 Tage vor dem Buchungstermin durch Überweisung zu entrichten. Sollte die pauschale Anzahlung nicht binnen einer Woche nach Buchungsbestätigung zu verzeichnen sein, ist die Buchung nicht mehr verbindlich und hinfällig.
Bei kurzfristiger Anmietung / Anreise kann der Reisepreis vor Ort nur in Bar beglichen werden und ist sofort in einer Summe fällig. Leistet der Gast den Reisepreis bei Anreise nicht, oder reist nicht an, so erlischt sein Anspruch auf Unterbringung in der Ferienwohnung und kommt gleichzeitig einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses durch den Gast gleich. Hierzu sind nähere Ausführungen unter dem Punkt Rücktritt, Kündigung und Stornierung dieser AGB´s erläutert.
Wenn Stornierungen oder Buchungsbestätigungen aufgrund fehlerhafter Übermittlung beim Vermieter nicht eingehen, so muss der Gast innerhalb des Zeitraums, in dem unter gewöhnlichen Umständen mit einer Antwort (Reservierungs- oder Absagebestätigung) zu rechnen ist, mündlich, schriftlich, fernmündlich oder elektronisch beim Vermieter nachfragen.
An- und Abreise / Schlüsselübergabe / Verspätete Räumung
Die Ferienwohnung steht den Gästen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 18.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde.
Der Vermieter verpflichtet sich die Ferienwohnung gereinigt, vollständig und pünktlich zum Anreisetag genannten Zeitpunkt dem Gast zur Verfügung zu stellen.
Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter auf Verlangen bei der Anreise seine gültigen Ausweispapiere vorzulegen.
Der Vermieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe bis zu 100,- Euro erheben. Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar der Installationen oder der Einrichtung leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadenersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§249 Abs. 2 BGB).
Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung, bis spätestens 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Andere Zeiten zum Check Out sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Der Vermieter hat Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
Die Räumung der Ferienwohnung gilt erst als bewirkt, wenn alle Schlüssel an den Vermieter herausgegeben wurden. Das Geschirr muss gespült und eingeräumt sein, der Müll entsorgt, und die Ferienwohnung besenrein übergeben werden.
Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadenersatz für deren Neuerstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störungen oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Eigenmächtiger Verlängerung des Aufenthalts
Eine eigenmächtige Verlängerung des Aufenthalts in der Ferienwohnung über einen vereinbarten Zeitraum hinaus ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters ist unzulässig und erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB. Er wird ebenso wie Einmietbetrug gemäß§ 263 StGB bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
Bei einer eigenmächtigen Verlängerung des Aufenthalts in der Ferienwohnung sowie bereits bei einmaliger Zahlungsversäumnis des fälligen Mietzinses oder eines Teils ist der Vermieter berechtigt, sofort ohne weitere Ankündigung und ohne eine Verpflichtung zur Aufbewahrung der dort vorgefundenen Besitztümer die Ferienwohnung auf Kosten der Gäste/Mieter eigenhändig zu räumen oder räumen zu lassen und die Schlösser auf Kosten der Gäste/ Mieter auszutauschen.
Der Tagespreis für die Miete der Ferienwohnung beträgt bei eigenmächtiger Verlängerung des Aufenthalts ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters grundsätzlich 150,- Euro. Dieser ist vierwöchig im Voraus in einer Gesamtsumme von 4200,- € mitsamt einer Kaution in Höhe einer vollen Monatsmiete von 4500,- Euro, respektive 4650,- Euro in bar zu zahlen.
Rücktritt / Kündigung / Stornierung
Der Rücktritt (Stornierung) vom Beherbergungsvertrag muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum beim Vermieter maßgeblich. Nimmt der Gast die Ferienwohnung nicht in Anspruch gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Bei Stornierungen bis 31 Tage vor Reiseantritt ist eine Stornierung kostenfrei.
Bei Stornierungen bis 15 Tage vor Reiseantritt wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der bereits geleisteten pauschalen Anzahlung erhoben. Erfolgt die Stornierung ab dem 14 Tag vor Reiseantritt sind 85 % des bestätigten Reisepreises zu entrichten.
Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag/Reisepreis in vollem Umfang zu leisten.
Es wird empfohlen eine Reiserücktrittversicherung zur Absicherung gegen eventuell entstehende Kosten abzuschließen.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen wenn z.B.:
(1) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
(2) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
(3) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
(4) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Bewohner oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
Der Vermieter hat den Gast vor der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Vermieter hat bereits geleistete Mietpreiszahlungen und /oder Vorauszahlungen zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter nach Punkt (2) bis (4) entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle nach Punkt (2) bis (4) von Ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.
Hausordnung & Allgemeine Rechte und Pflichten
Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar, Installationen und Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
Haustiere sind in der Ferienwohnung nicht gestattet.
Innerhalb der Ferienwohnung gilt ein absolutes Rauchverbot. Bitte nutzen Sie zum rauchen den Aufenthalt im Freien oder den zugehörigen Balkon der Ferienwohnung.
Die Gäste/Mieter willigen ausdrücklich ein, dass der Vermieter ohne Ankündigung ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, ohne gerichtliches Verfahren oder polizeiliche Hilfe erfolgen kann, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
Der Gast/Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar den Installationen oder den Möbeln verursacht hat/haben in vollem Umfang. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z.B. Wasserschäden, Feuerschäden).
Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
Der Vermieter kann von seinem fristlosen Kündigungsrecht dem Gast gegenüber Gebrauch machen, bei Verstoß gegen diese Hausordnung ohne Erstattung des Mietzins oder späterer Nachholung nicht genutzter Buchungstage (Vermietungszeitraum).
Eine fristlose Kündigung beinhaltet den sofortigen Auszug aus der Ferienwohnung.
Insbesondere gilt dies bei:
Internet-Zugang
Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung eines Internetzugangs
Der Inhaber betreibt in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine kostenfreie Mitbenutzung des WLAN-Zugangs im Internet. Die Mitbenutzung ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten)
Zugangsdaten Sämtliche Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangcodes zu ändern.
Hinweise, Gefahren der WLAN-Nutzung
Der Gast wird darauf hingewiesen, das der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die aufgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangt.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
(1) das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- und rechtwidrigen Inhalten nutzen;
(2) keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
(3) die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
(4) keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalt versenden oder verbreiten;
(5) das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Kein illegaler download von urheberrechtlich geschützten Bildern, Filmen oder Musik usw., keine Nutzung von elektronischen Tauschbörsen !!!!
Verstöße führen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses und zur Anzeige bei der Polizei !
Akzeptanz der Zahlungsbedingungen
Die jeweils vom Vermieter mitgeteilte Zahlungsbedingungen gilt mit Buchung bzw. Einzug und Nutzung der Ferienwohnung in vollem Umfang als akzeptiert.
Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag ist der Amtsgerichtsbezirk Diez.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sonstiges
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne dieser AGB`s unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen Regelung am nächsten kommt, zu ersetzen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 23.09.2016
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